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Finanzierung

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Entscheidend für die Realisierung dieser Investitionen ist die Finanzierung. Die selbst erarbeiteten Mittel werden nicht für die Sicherstellung der notwendigen Eigenmittel ausreichen, da ja gleichzeitig auch die bestehenden Schulden abzutragen sind. Der Zufluss neuer Gelder ist deshalb notwendig, um eine Fremdfinanzierung (Banken oder Leasing) auslösen zu können.


Aus diesem Grunde ist eine Erhöhung der Eigenmittel von CHF 18,5 Mio für die Umsetzung des Gesamtkonzeptes notwenig. Die Realisierung der zwingenden Minimaletappe 2011 erforderte neue Eigenmittel von ca. CHF 9 Mio. Dank der grossartigen Unterstützung konnte die erste Finanzierungsetappe erfolgreich am 15. Januar 2011 abgeschlossen werden. Das Aktienkapital wurde von 4.545 Mio auf 12.165 Mio erhöht, zusätzlich konnten Werbeeinnahmen und Sponsoring in der Höhe von 1 Mio sichergestellt werden.

Die Organisation der zweiten Etappe ist zurzeit in Vorbereitung.

Der Businessplan zeigt, dass – normale Verhältnisse vorausgesetzt – die Gesellschaft in der Zukunft wieder in der Lage sein sollte, auch nach der Investition Rechnungsabschlüsse zu erwirtschaften, welche die Betriebskosten decken und die vorhandenen Fremdkapitalien planmässig amortisieren.


Rahmenbedingungen der 1. Aktienkapitalerhöhung

Mindestzeichnung

Es werden zwei Arten Zertifikate herausgeben:

  • 1 Zertifikat über mindestens 20 Aktien: CHF 1000.-
  • 1 Zertifikat über mindestens 200 Aktien: CHF 10'000.-

Vorgesehene Gutschrift auf den jeweiligen Kapitalerhöhungsbetrag

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Aktienzeichnern/innen während den ersten fünf Jahren nach der Zeichnung jährlich folgende Gutschrift zu gewähren:

Zeichnungsbetrag Gutschrift

CHF 5000.- bis 9000.-

2.0 %
CHF 10'000 bis 49000.- 2.5 %
über CHF 50'000.- 3.0 %

 

Die Gutschrift in Form von Transportleistungen vergütet. Sie werden jährlich herausgegeben und haben jeweils 1 Jahr Gültigkeit. Erstmalige Herausgabe der Ausschüttungen: Ab dem 1. Mai 2011.


Liberierung

Die Liberierung, d.h. die Zahlung des gezeichneten Betrages kann einmalig oder in 4 Jahrestranchen zu je 25 Prozent erfolgen. Die erste Tranche wird fällig 30 Tage nach Zustellung des Emissionsprospektes und des Zeichnungsscheines. Die drei restlichen Zahlungsfälligkeiten folgen jeweils im Jahresabstand.


Emissionsabgabe

Die Emissionsabgabe (1%) geht zu Lasten des Zeichners.

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